für die Software EchoLogg der mit.data GmbH. EchoLogg ist Teil der Produktfamilie münsterland.cloud – digitale Werkzeuge aus dem Münsterland mit Fokus auf Datenschutz und digitale Souveränität.
Stand: 01.07.2026 · Version 1.0
Zwingender Bestandteil dieses Vertrags ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO (siehe § 10). Eine unterschriebene PDF-Fassung dieses Vertrags stellen wir auf Anfrage bereit.
Anbieter: mit.data GmbH (nachfolgend „Anbieter“). Software: EchoLogg, eine lokal ausführbare Spracherkennungs- und Diktiersoftware nebst zugehöriger Dokumentation (nachfolgend „Software“).
Stand: [DATUM EINFÜGEN] · Version: 1.0 · Hinweis: Dieser Entwurf ist vor produktivem Einsatz anwaltlich zu prüfen.
(1) Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag regelt die Überlassung und Nutzung der Software EchoLogg durch den Anbieter an den Kunden. Er gilt für die Nutzung sowohl in der kostenlosen Testphase als auch im kostenpflichtigen Lizenzzeitraum.
(2) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und – vorbehaltlich § 6 – nicht übertragbares Recht ein, die Software für die Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Die Lizenz wird als Einzelplatz-/Nutzerlizenz gewährt. Sie berechtigt eine (1) benannte natürliche Person (nachfolgend „berechtigter Nutzer“) zur Nutzung der Software. Der berechtigte Nutzer darf die Software auf mehreren ihm zugeordneten Geräten (z. B. Arbeitsplatzrechner und Notebook) installieren und nutzen, sofern eine zeitgleiche Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen ist.
(3) Für die Nutzung durch mehrere Personen ist je berechtigtem Nutzer eine gesonderte Lizenz erforderlich. Mengenlizenzen können gesondert vereinbart werden.
(4) Die Software verarbeitet Sprache wahlweise vollständig lokal auf den Geräten des Kunden oder – nach dessen Konfiguration – auf einer vom Kunden betriebenen Serverinfrastruktur. Der Anbieter erhält hierbei keinen Zugriff auf die vom Kunden verarbeiteten Sprach- oder Textinhalte.
(1) Testphase. Die Software kann ab der erstmaligen Inbetriebnahme für einen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen unentgeltlich getestet werden. Nach Ablauf der Testphase ist eine weitere Nutzung nur mit gültiger, kostenpflichtiger Lizenz möglich.
(2) Lizenzgebühr und Konditionen. Die jeweils gültigen Lizenzgebühren, Laufzeit- und Nutzungsmodelle richten sich nach den zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Internetseite des Anbieters (www.echologg.com) veröffentlichten Konditionen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gebühr ist im Voraus für die jeweilige Laufzeitperiode fällig.
(3) Anpassung der Konditionen. Der Anbieter ist berechtigt, die Konditionen, Preise und Lizenzmodelle jederzeit anzupassen. Maßgeblich für den einzelnen Vertrag sind die bei Bestellung bzw. bei Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode veröffentlichten Konditionen. Eine Anpassung der Gebühr für laufende Verlängerungszeiträume wird dem Kunden gemäß Absatz 6 mitgeteilt. Eine Haftung des Anbieters für die fortdauernde Verfügbarkeit bestimmter Preise, Modelle oder Funktionen ist ausgeschlossen; im Übrigen gilt § 9.
(4) Zahlung. Die Zahlung erfolgt wahlweise per SEPA-Lastschrifteinzug oder über PayPal. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes Mandat; die Vorabankündigung (Pre-Notification) kann auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt werden. Die Lizenzgebühr wird jährlich im Voraus zu Beginn der jeweiligen Laufzeitperiode abgebucht bzw. eingezogen.
(5) Laufzeit und automatische Verlängerung. Die Lizenz hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Freischaltung. Sie verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(6) Mitteilung von Anpassungen. Eine Anpassung der Lizenzgebühr für Verlängerungszeiträume wird dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor Ablauf der laufenden Periode in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Ablauf der laufenden Periode oder kündigt er nicht fristgerecht, gilt die Anpassung als angenommen; auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(1) Die Freischaltung erfolgt über einen vom Anbieter ausgestellten, kryptografisch signierten Lizenzschlüssel. Der Schlüssel kann an eine oder mehrere Geräte-Kennungen des berechtigten Nutzers gebunden werden.
(2) Der Kunde stellt dem Anbieter die zur Ausstellung erforderlichen Geräte-Kennungen bereit. Diese Kennungen sind pseudonyme technische Prüfsummen und enthalten keine personenbezogenen Klardaten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Lizenzschlüssel vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist unzulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, die nachfolgenden Beschränkungen einzuhalten. Soweit gesetzlich zulässig, ist es dem Kunden insbesondere untersagt,
(1) Eine Übertragung der Lizenz auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Der Anbieter wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Im Fall einer zulässigen Übertragung hat der übertragende Kunde sämtliche Kopien der Software zu löschen und die Nutzung einzustellen. Der übernehmende Dritte tritt vollumfänglich in die Pflichten dieses Vertrages ein.
(1) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich der Urheberrechte, Marken- und sonstigen Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt ausschließlich die in diesem Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte, kein Eigentum an der Software.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr bleibt die eingeräumte Nutzungsbefugnis widerruflich.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei bestimmungsgemäßer Nutzung im Wesentlichen der zum Zeitpunkt der Überlassung gültigen Leistungsbeschreibung entspricht. Eine bestimmte Erkennungsgenauigkeit der Spracherkennung wird nicht geschuldet, da diese von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (u. a. Mikrofonqualität, Umgebungsgeräusche, Aussprache, Hardware) abhängt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Software nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel in Textform zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer mangelfreien Version. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Überlassung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
(4) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen, dem Risiko angemessenen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(1) Die Software ist auf eine lokale bzw. kundenseitige Verarbeitung ausgelegt. Im lokalen Modus und im Betrieb gegen kundeneigene Server findet eine Übermittlung der vom Kunden verarbeiteten Sprach- oder Textinhalte an den Anbieter nicht statt.
(2) Soweit im Rahmen der Lizenzverwaltung personenbezogene Daten (z. B. Kontakt- und Bestelldaten) verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzinformation des Anbieters.
(3) Der Kunde bleibt für die datenschutzkonforme Nutzung der Software in seinem Verantwortungsbereich, insbesondere im Verhältnis zu seinen Beschäftigten und Betroffenen, selbst verantwortlich.
(4) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – insbesondere bei Nutzung des optionalen Cloud-Modus (serverseitige Spracherkennung durch den Anbieter) sowie bei Support- oder Fernwartungsleistungen mit Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden –, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO des Anbieters („AVV“). Der AVV ist zwingender, integraler Bestandteil dieser Vereinbarung; seine Geltung kann nicht abbedungen werden. Der AVV ist unter www.echologg.com abrufbar und wird dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.
(5) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem AVV gehen in Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag die Regelungen des AVV vor.
(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung richtet sich nach § 3 Abs. 5.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen die Nutzungsbeschränkungen nach § 5 verstößt.
(3) Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht. Der Kunde hat die Nutzung der Software einzustellen und vorhandene Kopien zu löschen bzw. zu deinstallieren.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
mit.data GmbH · Kuhlmannstr. 10 · 48282 Emsdetten · Amtsgericht Steinfurt, HRB 10323 · USt-IdNr. DE294475319 · Geschäftsführer: Frank Ribbers
Dieses Dokument ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Eine anwaltliche Prüfung vor dem Einsatz wird ausdrücklich empfohlen.